Standort
Im Zuge des Ausbaus der Radwegeinfrastruktur im Stadtgebiet hat die Stadt Bochum auf Grundlage politischer Vorgaben ein Radverkehrskonzept erarbeiten lassen. Dieses sieht die Umgestaltung der Wasserstraße vor.
Projektüberblick
| AK Freianlagen | 306,0 Tsd. EUR netto |
| AK Entwässerungsanlagen | 5,6 Mio. EUR netto |
| AK Verkehrsanlagen | 5,7 Mio. EUR netto |
| Gesamtlänge Projektraum | 1.086 m |
| Anzahl geschützte Bäume | 230 Stk. ca. |
| Leistungszeitraum | 03/2025 - heute |
| Besonderheiten | geschützter Baumbestand, Workshops / Öffentlichkeits-/ Informationsveranstaltung, Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland", naturnahen Regenwasserbewirtschaftung, Barrierefreier Ausbau, Entsiegelung von Flächen |
Unsere Leistungen
Wir begleiteten das Projekt mit folgenden Leistungen:
- Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 4 § 45 ff. LPH 1-6 und 8 & 9
- Objektplanung Entwässerung gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 3 § 41 ff. LPH 1 - 8
- Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2 § 38 ff. LPH 1 - 6 und 8 & 9
- örtliche Bauüberwachung
- Leitungsbestandspläne
- Untersuchung weiterer Varianten
- Koordinierter Leitungsplan
Projektbeschreibung
Los 1 – Freianlagen
Die Wasserstraße ist derzeit beidseitig teils ebenfalls in dritter Reihe mit Bäumen gesäumt. Insgesamt handelt es sich um ca. 230 Bäume mit dem Status einer geschützten Allee. Das Wurzelwerk vieler Bäume hat sich im Laufe der Jahrzehnte teilweise Wege gesucht, die die angrenzenden Verkehrsflächen tangieren und insbesondere im Gehwegbereich zu Gefährdungen führen können. Das Straßenbegleitgrün sowie gegebenenfalls die seitens der Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerung vorgesehenen Versickerungseinrichtungen für Regenwasser (Mulden/Rigolen) sind in das neue Gesamtkonzept einzubeziehen. Angrenzende Grünflächen sind zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität zu integrieren und mit entsprechenden Ausstattungselementen zu versehen.
Los 2 – Entwässerung
Die geplante Maßnahme liegt im Einzugsgebiet des Marbachs in einem Gewässersuchraum bis 500 m. Hier ist eine Regenwasserabkopplung der Straßenflächen (Straßenkategorie II) sowie der zur Straße geneigten Dachflächen vorzusehen. Das Regenwasser soll über eine Regenrückhaltung beziehungsweise Regenwasserbehandlung dem Marbach zugeführt werden. Grundsätzlich können aufgrund des großzügigen Straßenquerschnitts auch vernetzte Baumrigolen für eine Abkopplung in Betracht kommen.
Beim vorhandenen Mischwasserkanal handelt es sich um ein Beton-Eiprofil 800/1200, das voraussichtlich auf einer Länge von ca. 1.100 m durch einen Kanal DN 800 ersetzt werden kann. Es ist zu untersuchen, inwieweit sich der Rohrquerschnitt durch die Verringerung der Straßen- und Dachflächenwässer reduzieren lässt. Die Module der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung sind zu nutzen.
Im Zuge der Planung ist die Starkregensituation innerhalb der Wasserstraße zu überprüfen und daraus geeignete Regenwasserbewirtschaftungsmaßnahmen abzuleiten. Die gewonnenen Erkenntnisse beziehungsweise die daraus resultierenden Maßnahmen sind eng mit der Verkehrs- und Freiraumplanung abzustimmen und in gemeinsamen Lösungsansätzen zu qualifizieren. Als Schnittstelle zur Objektplanung Verkehrsanlagen ist der Hauptkanal beziehungsweise Sammler definiert. Die Straßenabläufe einschließlich ihrer Anschlussleitungen werden bis zu diesem Punkt geplant und umgesetzt.
Los 3 – Verkehrsanlagen
In der Wasserstraße sollen sämtliche Verkehrsanlagenteile überplant werden. Die Radwege sind gemäß ERA zu planen und sollen die Strecke zwischen der Hattinger Straße und der Einmündung „An der Holtbrügge“ abdecken. Vorgesehen ist die Herstellung von Radwegen in beiden Richtungen. Dabei sind angemessene Abstände zwischen ruhendem und fließendem motorisiertem sowie nichtmotorisiertem Individualverkehr zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planungs- und Variantenuntersuchungen ist dem zukünftigen Umgang mit den Parkmöglichkeiten des motorisierten Individualverkehrs besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Zwei Straßenkreuzungen sind mit Lichtsignalanlagen ausgestattet. Hinzu kommen eine Querungshilfe und ein markierter Fußgängerüberweg. Es ist zu prüfen, ob weitere Querungshilfen oder Lichtsignalanlagen sinnvoll ergänzt werden können, um Fußgängern und insbesondere Kindern eine sichere Querung zu ermöglichen. Zusätzlich sind die Vor- und Nachteile von Lichtsignalanlagen im jeweiligen Ortsbezug gegenüberzustellen und in die Planungsvarianten einzubeziehen.
In den Bereichen von Fußgängerquerungen sowie bei Absenkungen in Einmündungsbereichen sind taktile Elemente gemäß den Regelwerken der Stadt Bochum vorzusehen. Die für den ÖPNV erforderlichen Bushaltestellen sind barrierefrei nach den Vorgaben der RBB (Regelblätter der Stadt Bochum) zu planen.
Die derzeit im Seitenbereich befindlichen Litfaßsäulen müssen nicht erhalten bleiben und könnten beispielsweise durch digitale Werbe- und Infotafeln ersetzt werden. Die Verortung dieser sogenannten City-Light-Boards ist Bestandteil der Verkehrsplanung.
Die Anordnung von Pflanzbeeten einschließlich der gewünschten Versickerungsfunktion ist in enger Abstimmung mit der Freiraumplanung ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtflächenneugestaltung. Im Zuge der Planung sind außerdem die Standorte der Beleuchtung festzulegen.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesem Projekt haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
heinfried.drewer-gutland@lindschulte.de
Heinfried Drewer-Gutland
Geschäftsführung Lindschulte Münster